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"Verfassungsgericht stärkt Informantenschutz
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat
den Informantenschutz der Presse betont. ...muß ein Verlag nicht
in jedem Fall den Informanten nennen, wenn in seiner Zeitschrift ohne
Erlaubnis des Urhebers Fotos veröffentlicht wurden. ... (Az: 1 BvR
77/99)." Tsp 12.6.99 S. 36
"Informantenschutz gestärkt / Bundesverfassungsgericht
verlangt Verhältnismäßigkeit
... Die Pressefreiheit, so die Entscheidung der drei Verfassungsrichter
der 1. Kammer des Ersten Senats, gelte zwar nicht uneingeschränkt
und könne auch durch das Urheberrecht beschränkt werden. Es müsse
aber stets die Verhältnismäßigkeit der Auskunftspflicht
geprüft werden. Das hätten die Gerichte im konkreten Fall
versäumt. Vielmehr seien sie davon ausgegangen, daß der
Informantenschutz allein deshalb nicht gilt, weil die Bilder rechtswidrig
veröffentlicht wurden. Das sei aber nicht der Fall. Denn andernfalls
könnten auch Fotos, die zur Aufdeckung wichtiger Vorgänge ohne
Erlaubnis des Urhebers weitergegeben würden, nicht veröffentlicht
werden - selbst wenn sie einen hohen Informationswert besitzen. Der Fall
wurde an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen, das nun die Verhältnismäßigkeit
prüfen muß." FR 12.6.99 S. 10
"Besserer Schutz von Presseinformanten / Bundesverfassungsgericht:
Vertraulichkeit durch Pressefreiheit geschützt
... Die Vertraulichkeit zwischen der Presse und ihren Informanten
stehe unter dem besonderen Schutz des Grundrechts der Pressefreiheit, heißt
es in der Entscheidung ... . ... Dieser Schutz gelte auch für
die Bildberichterstattung. Deshalb müsse das - bei Verletzungen des Urheberrechts
grundsätzlich bestehende - Auskunftsrecht des Betroffenen über
die Herkunft der Bilder gegen die Freiheit der Presse abgewogen werden."
FAZ 12.6.99 S. 10
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"Kriegsgräber im Internet / Volksbund veröffentlicht Namen von zwei Millionen Gefallenen" FAZ 12.6.99 S. 8
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LOKALES
"Anzeigen wegen Krankmeldung aus Südafrika
Im Fall des Lehrers Rüdiger B., der seit elf Monaten per
Fax seine Krankschreibung aus Südafrika an die Schule nach Berlin
schickt, ist es inzwischen zu mehreren Anzeigen gekommen. Gestern
erstattete sein Anwalt Uwe Scholz Anzeige gegen Unbekannt, weil Informationen
aus der Personalakte an die Öffentlichkeit gedrungen seien."
WELT 12.6.99 S. 33
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